Letzte Änderung am 21.12.2009 (tmb)

Aufnahmeantrag

Als Antrag für ihre Mitgliedschaft in der Sekton Überlingen des DAV steht das Formular "Aufnahmeantrag" als Download zur Verfügung. Sie erhalten das Formular auch in unserer DAV-Geschäftsstelle: (siehe Kontaktadresse) Bitte geben Sie den komplett ausgefüllten Aufnahmeantrag, inklusive Bank-Einzugsermächtigung (!) und handschriftlich unterschrieben in unserer Geschäftsstelle Intersport Profimarkt "La Piazza" in Überlingen ab oder schicken ihn direkt an: DAV-Sektion Überlingen, z.Hd. Frau Gisela Raff, Postfach 101351, 88643 Überlingen

Download Aufnahmeantrag

DAV Aufnahmeantrag

Ab 20010 gelten folgende neuen Mitgliedsbeiträge:

Mitglieder-
kategorie

Erläuterungen

Jahresbeitrag Aufnahmegebühr
A-Mitglied ab vollendetem 25. Lebensjahr (LJ) 54,00 € 26,00 €
B-Mitglieder a) Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitgliedern
b) Senior ab 70. Lebensjahr (nur auf Antrag)
28,00 € --
C-Mitglieder a) A-, B-Mitglied einer anderen Sektion
c) Junior einer anderen Sektion
28,00 € --
Junioren vom vollendeten 18. LJ bis zum vollendeten 25. LJ 28,00 € --
Kinder und Jugendliche (Einzelmitgliedschaft ohne Familie) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. LJ 15,00 € --
Familie

Beide Elternteile gehören der DAV-Sektion Überlingen an, haben einen gemeinsamen Wohnsitz und ein gemeinsames Konto. Alle Kinder bis zum vollendeten 18. LJ sind im Familienbeitrag enthalten. Aufnahmegebühr nur bei Neuaufnahme der Familie.

86,00 € 26,00 €
NEU!
Alleinerziehende 
nur auf Antrag:
Alle Kinder bis zum vollendeten 18. LJ des/der Alleinerziehenden sind im Beitrag enthalten. Aufnahmegebühr nur bei Neuaufnahme.
58,00 € 26,00 €

Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft

Wechsel der Mitgliederkategorie Ein Mitglied kommt automatisch in die nächst höhere Kategorie, wenn es das entsprechende Alter erreicht hat.
Übertritt von einer anderen Sektion Bei nachgewiesenem, lückenlosen Übertritt von einer anderen Sektion werden keine Aufnahmegebühren berechnet.
Änderungen von Kategorie und Bankverbindung Änderungen der Bankverbindung, Kategoriewechsel etc. müssen spätestens am 30. September eines Jahres in unserer Geschäftsstelle, Intersport Profimarkt "La Piazza", Lippertsreuter Str., 88662 Überlingen eingegangen sein, damit diese im neuen Jahr wirksam werden.
Änderungen der Adresse Änderungen der Adresse müssen sofort mitgeteilt werden, damit jegliche Post ordnungsgemäß zugestellt werden kann.
Stichtag für Anerkennung der Mitgliedschaft für Skifreizeiten Der 30. September gilt als Stichtag für unsere Skifreizeiten / Skikurse in den Weihnachtsferien. Bei diesen Skifreizeiten haben Sektionsmitglieder, die spätestens am 30. September des jeweiligen Jahres in die Sektion eingetreten sind, Vorrang.
Mitgliedsausweis Die Beiträge werden Ende des laufenden Jahres per Bankeinzug eingezogen. Die Mitgliedsausweise werden nach Ablauf der Widerspruchfrist von 6 Wochen zugesandt. Benötigen Sie Ihren Ausweis schon früher, so melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle Intersport Profimarkt. (siehe Kontaktadressen)
Austritt aus der Sektion Wollen Sie aus unserer Sektion austreten, so ist der Austritt spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres (gleich Kalenderjahr) schriftlich zu erklären. Änderungen bzw. Kündigungen, die nach dem 30. September eingehen, können erst für das übernächste Jahr berücksichtigt werden. Die Erklärung muß für jedes austretende Mitglied gesondert erfolgen.

Teilnahmebedingungen an Sektionsveranstaltungen
Bedingungen für Sommer- und Wintertouren

Teilnahmebedingungen für Sommer- und Wintertouren

Die Teilnehmer gehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Schäden ist die Haftung entspr. §6.4 der Sektionssatzung begrenzt.

Die Touren werden in der lokalen Presse (Südkurier, Hallo Ü) und in der Geschäftsstelle Intersport Profimarkt "La Piazza" bekannt gegeben.

Anmeldungen bitte grundsätzlich bei den Tourenführern.

Ausrüstung: Die in der Tourenbeschreibung angegebene Ausrüstung lt. Ausrüstungsliste ist mitzuführen. In begrenztem Umfang kann die Ausrüstung nach Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.

Die Termine können sich ggfs. durch Witterungsverhältnisse oder berufliche Zwänge der Tourenführer verschieben. Hieraus können keine Ansprüche abgeleitet bzw. geltend gemacht werden.

Bei Ausbildungskursen, Hoch-, Kletter-, und Skitouren wird eine Teilnahmegebühr erhoben, deren Höhe der Veranstaltungsleiter mitteilt.

Kinder sowie Sektionsmitglieder in Ausbildung (bis zum vollendeten 28. LJ) zahlen keine Teilnahmegebühren.

Bei allen Veranstaltungen haben Mitglieder unserer Sektion Vorrang. Gäste, die nicht Mitglieder der Sektion sind, zahlen eine um 50% erhöhte Teilnahmegebühr.

 
Fahrtkosten

 

Die Fahrten zu den angebotenen Veranstaltungen der Sektion werden durch Fahrgemeinschaften in privatem Interesse organisiert.

Als Anhaltspunkt zu den entstehenden Fahrkosten empfehlen wir eine Kilometerpauschale von 0,20 € pro km anzusetzen. Im Sinne des Umweltschutzes empfehlen wir, möglichst große Fahrgemeinschaften zu bilden.

Die Fahrtkosten sind jeweils direkt mit dem Fahrer privat abzurechnen.

 
Ausrüstung und persönliche Leistungs-fähigkeit

 

Im Interesse der Sicherheit und mit Rücksicht auf alle Teilnehmer ist eine der Schwierigkeit der Tour entsprechende, funktionstüchtige Ausrüstung zwingend erforderlich.

Im Zweifelsfall muss ein Teilnehmer sich beim Tourenleiter oder bei der Tourenvorbesprechung informieren. Der Tourenleiter ist berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen.

Teilnehmer, bei denen der Tourenleiter eine mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung oder nicht ausreichende bergsteigerische Fähigkeiten und Kondition feststellt, können noch vor Tourenbeginn vom Tourenleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

 
Anweisungen der Tourenleiter

Eine Gruppe muß grundsätzlich in Ruf- und Sichtweite zusammen bleiben. Teilnehmer, die sich ohne Wissen oder Zustimmung der Tourenleiter von der Gruppe entfernen, scheiden automatisch von der Tour aus.

Die Tourenleiter sind berechtigt, Teilnehmer von Veranstaltungen auszuschließen, die gegen die Anweisungen verstoßen und somit den Tourenverlauf und/oder die Sicherheit der Gruppe gefährden.

Dasselbe gilt, wenn gegen Weisungen von Gruppenleitern, die vom Tourenleiter bestimmt wurden, verstoßen wird.

Zum Ausschluss kann auch eine Störung, Behinderung oder Gefährdung der Gemeinschaft durch einen Teilnehmer, sowie ein Verhalten das geeignet ist, den Ruf der Sektion zu schädigen, führen.

 

Bedingungen für die Teilnahme an Ski- und Snowboardkursen

Anmeldung

Die Anmeldung zu Ski- und Snowboard-Kursen ist in der DAV-Geschäftsstelle Intersport Profimarkt, La Piazza möglich.

Bei Anmeldung zu den Skikursen ist der volle Kurspreis zu bezahlen. Alle Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein.

Bei den Skifreizeiten haben Sektionsmitglieder, die vor dem 1. Okt. des jeweiligen Jahres in die Sektion eingetreten sind, Vorrang.

Die Meldung ist erst gültig, wenn sie vollständig ausgefüllt und die Kursgebühren bezahlt sind. Anmeldungen nach Anmeldeschluss können nicht mehr berücksichtigt werden.

Durch die Anmeldung entsteht kein Anspruch auf Teilnahme. Hierüber entscheidet der Eingang der Anmeldungen, in besonderen Fällen der Skischulleiter.

 
Rücktritt

 

Bei krankheitsbedingtem Rücktritt wird der Kursbeitrag bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zurückerstattet.

Bei allen anderen Rücktritten wird eine Verwaltungsgebühr von 11,00 €, nach Anmeldeschluss von 26,00 € einbehalten.

Bei Veranstaltungen mit angebotenen Busfahrten werden bei selbstständiger Anreise mit PKW die Kosten für die Busfahrt nicht zurückerstattet.

 
Haftungsausschluss

 

Für die Teilnehmer aller Veranstaltungen wird von der DAV Sektion Überlingen keine Haftung übernommen.

Die Haftung für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird auf eine eigene Versicherung hingewiesen!

 
Ausrüstung

Voraussetzung für die Kursteilnahme ist eine funktionstüchtige und den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Ausrüstung.

Lassen Sie diese ggf. in Ihrem Sportgeschäft überprüfen.

 
Preise und Termine

Skisport ist weitgehend von den Witterungsverhältnissen und der Schneelage abhängig. Terminänderungen sind deshalb vorbehalten.

Die aktuellen Preise werden, soweit sie nicht in den Sektionsmitteilungen abgedruckt sind, rechtzeitig vor Saisonbeginn bekannt gegeben und liegen in der DAV-Geschäftsstelle aus.

 
Anweisungen der Skilehrer

Bei Skikursen muss die Gruppe grundsätzlich in Sichtweite zusammen bleiben.

Die Skilehrer sind berechtigt, Teilnehmer vom Skikurs auszuschließen, die gegen die Anweisungen des Skilehrers verstoßen.

Zum Ausschluss kann auch eine Störung, Behinderung oder Gefährdung der Gemeinschaft durch einen Teilnehmer führen.

 
Hüttenordnung Bei Unterkunft im Bergheim Au gilt die Hüttenordnung.