Teilnahmebedingungen Familiengruppen

Bei Familiengruppentouren sind grundsätzlich alle willkommen. Nach max. 3 Schnuppertagen sollte die Familie Mitglied des DAV werden.

Die FamiliengruppenleiterInnen sind für die Auswahl und die Organisation der Tour im Voraus und vor Ort verantwortlich. Die Verantwortung und die Aufsichtspflicht während der Tour liegt bei den Eltern.

Allgemeine Teilnahmebedingungen der DAV Sektion Überlingen:

1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Schäden ist die Haftung gemäß § 6.4 der Sektionssatzung begrenzt.
2. Die Touren/Kurse werden auf der Homepage im Programm bekannt gegeben.
3. Die Anmeldung für eine Tour erfolgt gemäß der Ausschreibung, Mitglieder der DAV-Sektion Überlingen haben Vorrang. Über die Teilnahme entscheidet die Tourenleitung.
4. Die Anmeldung erfolgt online oder per Email unter Angabe von Name, Mitgliedsnummer, Telefonnummer und Adresse.
5. Es ist die in der Tourenbeschreibung angegebene Ausrüstung mitzuführen.
6. Die Termine können sich durch Witterungsverhältnisse oder berufliche Zwänge der TourenleiterInnen verschieben. Hieraus können keine Ansprüche abgeleitet bzw. geltend gemacht werden.
7. Bei Absagen von mehrtägigen Touren nach Ablauf der Anmeldefrist trägt der/die TeilnehmerIn die evtl. anfallenden Stornierungskosten.
8. Eine Absage bei zu geringer Teilnehmerzahl oder schlechten Witterungsverhältnissen ist vorbehalten.

Kosten der Tourenteilnahme:

Die Wanderungen, Touren und Aktionen der Familiengruppen richten sich generell an Sektionsmitglieder. Die Familienarbeit wird durch die Sektion gefördert und die Teilnahme an Tagestouren ist für Mitglieder kostenlos. (etwaige Kosten für Fahrt, Gondel, Verpflegung oder Übernachtung sind von den Teilnehmer*innen zu zahlen.)

DAV-Mitglieder anderer Sektionen dürfen an den Aktivitäten teilnehmen. Die Kosten betragen dann 10,-€/Familie/Tag.

Nichtmitglieder können an drei Schnuppertagen teilnehmen. Der Teilnahmebetrag beträgt dann 10,-€/Familie/Tag.

Bei Mehrtagestouren erhebt die Tourenleitung einen Teilnehmerbeitrag, der zuvor entrichtet wird und für Nicht-Sektionsmitglieder und Nicht-Mitglieder um 50% höher als der reguläre Beitrag ist.

Fahrtkosten:

Die Fahrten zu den angebotenen Veranstaltungen der Sektion werden durch Fahrgemeinschaften in privatem Interesse organisiert. Zur Verrechnung untereinander empfehlen wir für die Fahrtkosten eine Kilometerpauschale von 0,50 € pro Kilometer anzusetzen. Im Sinne des Umweltschutzes ist es empfehlenswert, möglichst große Fahrgemeinschaften zu bilden. Die Fahrtkosten sind jeweils direkt mit dem/der FahrerIn privat abzurechnen, sie sind nicht Sache der Sektion. Bei Fahrten mit dem Vereinsbus gelten die hierfür vereinbarten Regeln (siehe hier)

PKW Fahrzeug Kaskoversicherung incl. Rabattverlustversicherung

Für alle im Programm ausgewiesenen Veranstaltungen hat die Sektion Überlingen eine Pkw-Kaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung für Voll- und Teilkasko von 150€ pro Schadensfall abgeschlossen.
Sofern eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht, ist diese vorrangig. Eine Rückstufung in der Kaskoversicherung erfolgt dann nicht, wenn der Schaden über die Sektion abgewickelt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Kaskoschäden grundsätzlich der Geschäftsstelle gemeldet werden. Zusätzlich wurde eine Rabattverlustzusatzversicherung abgeschlossen, die im Falle von Haftpflichtschäden den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ausgleicht. Dieser Schutz gilt auch für alle MitarbeiterInnen, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag/im Interesse der Sektion notwendige Fahrten im privaten Fahrzeug unternehmen. Der/die FahrerIn muss Mitglied der Sektion sein. Nicht versichert sind privat organisierte Veranstaltungen/Unternehmungen.

Anweisungen der TourenleiterInnen:

Bei Ski-, Snowboard-, MTB-, Bergtouren und Wanderungen muss die Gruppe grundsätzlich in Ruf- und Sichtweite zusammen bleiben. TeilnehmerInnen, die sich ohne Wissen oder Zustimmung des/der TourenleiterIn von der Gruppe entfernen, scheiden automatisch von der Tour aus. Die TourenleiterInnen sind berechtigt, TeilnehmerInnen von Veranstaltungen auszuschließen, die gegen die Anweisungen verstoßen und somit den Tourenverlauf und/oder die Sicherheit der Gruppe gefährden. Dasselbe gilt, wenn gegen Weisungen von GruppenleiterInnen, die vom/von TourenleiterIn bestimmt wurden, verstoßen wird. Zum Ausschluss kann auch eine Störung, Behinderung oder Gefährdung der Gemeinschaft durch eine/n TeilnehmerIn führen, sowie ein Verhalten, das geeignet ist, den Ruf der Sektion zu schädigen. Bei Führungstouren trifft der/die TourenleiterIn auf Grund seiner/ihrer Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen, hat aber damit auch die gesamte Verantwortung für die Sicherheit der GruppenmitliederInnen zu tragen.

DAV Sektion Überlingen 04/2021