Künftig soll die Einladung zur Mitgliederversammlung (§20) nicht mehr schriftlich, sondern elektronisch durch den Vereinsticker erfolgen; also per E-Mail. Die Einladung wird ergänzend auf der Webseite der Sektion und im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Überlingen, dem „Hallo Ü“, bekannt gegeben.
Weitere Änderungsvorschläge sind:
- Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass stets eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist (§7 Abs. 5).
- Der geschäftsführende Vorstand wird um einen Hüttenbeauftragten erweitert (§15 Abs. 1).
- Die Zahl der Beisitzer im Vorstand wird nicht mehr zahlenmäßig begrenzt (bisher höchstens sechs Beisitzer) (§15 Abs. 1).
- Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds verkürzt oder verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds (bisher nur „verlängert“) (§15 Abs. 2).
- Der Vorstand kann künftig seine Sitzungen auch per Videokonferenz abhalten (§18 Abs. 1 und 2).
- Für die Wahl und die Geschäftsordnung des Beirats (19 Abs. 5) und des Ehrenrates (§ 23) gelten die Vorschriften über den Vorstand entsprechend.