Ausbildung zum DAV Fachübungsleiter

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildungskurse werden vom DAV Bundesverband durchgeführt und richten sich an alle Mitglieder, die aktiv und ehrenamtlich in der Sektion mitarbeiten, Verantwortung übernehmen und Sektionsgruppen führen, leiten und schulen möchten. Für alle Ausbildungen werden ausreichend eigene Erfahrung und ein gutes persönliches Können in der jeweiligen Fachrichtung, Engagement für den Verein und ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt.

Der Deutsche Alpenverein bietet ein umfangreiches Ausbildungsprogramm für Fachübungsleiter und Trainern in den verschiedensten alpinen Disziplinen:

  • Wandern
  • Bergsteigen
  • Klettern/Bouldern
  • Hochtouren
  • Skitouren
  • Skifahren
  • Mountainbike

Zudem bietet das Referat Breitensport Ausbildungen für Familiengruppenleiter an.

Das Ausbildungsprogramm wird jedes Jahr Anfang Oktober auf der Homepage des DAV veröffentlicht und ab Mitte Oktober kann man sich für die Ausbildungen anmelden. Der Ausbildungsreferent genehmigt die Ausbildung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und stimmt sich gegebenenfalls mit dem Vorstand und dem Abteilungsleiter ab. 

Die Ausbildung im Überblick:

Anmeldung zur Ausbildung

Vor der Anmeldung auf der Homepage des DAV überprüfen ob alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind (z.B. Tourenbericht, Erste-Hilfe Nachweis) und die Zustimmung des Ausbildungsreferenten einholen. Freie Kursplätze auf www.dav-shop.de/ausbildungoder www.davshop.de/familiengruppenleiter einsehen und online einen Platz reservieren. Das Online-Anmeldeformular ausdrucken, unterschreiben und umgehend an den Ausbildungsreferenten schicken. Der Ausbildungsreferent schickt die Anmeldung mit Sektionsstempel und Unterschrift an den DAV. 

Weitere Informationen zur Ausbildung beim DAV https://www.alpenverein.de/Bergsport/Ausbildung/

Ausbildungskosten

Ein Teil der Ausbildungskosten wird vom Dachverband und von der Sektion getragen, der Eigenanteil ist zunächst von den Teilnehmern zu bezahlen. Die Kosten der Ausbildung sind dem aktuellen Ausbildungsprogramm über die Homepage des DAV zu entnehmen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann pro geführten Tourentag für die Sektion 1/20 des Eigenanteils der Ausbildungskosten von der Sektion zurückerstattet werden. Dabei können pro Jahr maximal 5 Tourentage für die Rückvergütung berechnet werden. Bei besonderem Engagement für die Sektion können vom Vorstand auch mehr als 5 Tage pro Jahr für die Rückvergütung genehmigt werden. Die Rückvergütung ist mit Nachweis der geführten Touren beim Ausbildungsreferent zu beantragen und erfolgt immer am Ende des Jahres. 

Fortbildungen 

Es besteht eine Dreijährige Fortbildungspflicht für alle Trainer, Fachübungsleiter, Familiengruppenleiter, Routenbauer und Mountainbiker. Kletterbetreuer müssen alle 5 Jahre eine Pflichtfortbildung absolvieren. Wanderleiter sind nicht fortbildungspflichtig. Die Kosten für die Fortbildung, inklusive der Fahrtkosten, sind von den Tourenführern zu tragen. 

Wird nach 3 Jahren keine Pflichtfortbildung belegt, müssen im vierten Jahr eine Pflichtfortbildung und eine freiwillige oder fächerübergreifende Fortbildung belegt werden. Bei abgelaufener Lizenz muss zur Erneuerung der letzte Lehrgang komplett wiederholt werden. Es kann pro Lizenz nur eine Pflichtfortbildung pro Jahr besucht werden aber viele Fortbildungen sind für mehrere Lizenzen ausgeschrieben, dass heißt mit dem Besuch einer solchen Fortbildung können mehrere Lizenzen verlängert werden.