Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in der DAV Sektion Überlingen

Der Kinder- und Jugendschutz ist uns als DAV Sektion Überlingen wichtig. Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich im Vereinsleben sicher, respektiert und ernst genommen fühlen – im Training, auf Ausfahrten, in der Kletterhalle und auf der Hütte.

Wir haben im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Schutzschild im und für den Sport“ der Badischen Sportjugend im Badischen Sportbund Freiburg e. V. (bsj), in Zusammenarbeit mit dem Sportclub Freiburg, Wendepunkt e.V. und der Kindernothilfe e.V. ein vereinseigenes Kinder- und Jugendschutzkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist als „lebendes Dokument“ gedacht: Es wird umgesetzt, kommuniziert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.


Aktueller Stand

Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept ist beschlossen, veröffentlicht und die DAV Sektion Überlingen wurde am 08.05.2026 im Rahmen der Schutzschild-Reihe mit dem „Schutzschild im und für den Sport“ ausgezeichnet. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Gleichzeitig beginnt nun die nächste Phase: die weitere Umsetzung und Verankerung des Schutzkonzepts im Vereinsalltag.
Weiterführende Informationen:


Schnellzugriff


Schutzbeauftragte und Ansprechpersonen

Wenn dir im Vereinskontext etwas auffällt, dich ein Verhalten irritiert oder du dir unsicher bist, kannst du dich jederzeit vertraulich an unsere Schutzbeauftragten wenden:

015756328762 koordinator@dav-ueberlingen.de

  • M.Sc. Sport und Bewegung im Kindes- und Jugendalter
  • B.A. Bewegung und Ernährung
  • Trainer C Sportklettern, Zusatzqualifikation Outdoor
  • Schutzbeauftragter Kinder- und Jugendschutz

Sibylle Kröber
07551 944161 info@dav-ueberlingen.de

  • Assistenz des Vorstands
  • Mitgliederverwaltung
  • Förderungen
  • Kinder- und Jugendschutz: weibliche Ansprechperson


Wichtig: Bei akuter Gefahr bitte sofort 110/112 kontaktieren. Diese Seite ist kein Notrufkanal.

Vertraulichkeit und Datenschutz
Hinweise und Gespräche behandeln wir grundsätzlich vertraulich. Wir dokumentieren nur das, was notwendig ist, und gehen datensparsam vor. Wenn weitere Personen einbezogen werden müssen (z. B. Vorstand, externe Fachberatung), geschieht das strukturiert und so transparent wie möglich.


Wann solltest du dich melden?

Du kannst dich melden, wenn du…

  • eine Grenzverletzung beobachtet hast oder selbst betroffen bist,
  • dich eine Situation im Training, auf Ausfahrten, in der Halle oder auf der Hütte verunsichert,
  • Fragen zu Nähe und Distanz, Körperkontakt/Hilfestellung, Umkleidesituationen oder 1:1-Situationen hast,
  • Auffälligkeiten in Chats, digitaler Kommunikation oder im Umgang mit Foto/Video bemerkst,
  • ein komisches Bauchgefühl hast, auch wenn du dir nicht sicher bist, ob „es schon etwas bedeutet“.

Lieber einmal mehr nachfragen als zu lange zögern.


Netzwerk und externe Hilfe / Beratung

Wenn du lieber extern sprechen möchtest oder eine fachliche Beratung nötig ist, gibt es in unserer Region geeignete Anlaufstellen. Nachfolgend eine Übersicht:

Situation / Anlass

Kontaktweg

Hinweis

Unsicherheit / Grenzverletzung / Frage zur Einordnung

Intern: kinderschutz@dav-ueberlingen.de

Lieber frühzeitig Rücksprache halten – auch bei „Bauchgefühl“ oder unklarer Lage

Akute Gefahr / Notfall

Polizei 📞110

Sofort handeln. Außerhalb der Dienstzeiten erfolgt der Kontakt zum Jugendamt über die Polizei

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung / Einschätzung erforderlich

Jugendamt Bodenseekreis / IseF-Beratung

IseF-Beratung dient der fachlichen Einschätzung. Meldung an Jugendamt über Sekretariat / 📞115; außerhalb Dienstzeiten über 📞 110

Fachberatung sexualisierte Gewalt / Prävention / Verdachtsklärung

Beratungsstelle Morgenrot

Fachliche Beratung bei Verdacht, Fragen, Prävention – auch zur Einordnung „Was ist relevant?“

Psychosoziale Belastung / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche

Caritas Linzgau

Niedrigschwellige Beratung (z. B. bei Sorgen, Krisen, Konflikten, Belastungen)


Aktueller Stand

Stand: Mai 2026

Unser Kinder- und Jugendschutzkonzept ist fertiggestellt, vom Vorstand beschlossen und auf dieser Seite veröffentlicht. Am 08.05.2026 wurde die DAV Sektion Überlingen im Rahmen der Schutzschild-Reihe mit dem „Schutzschild im und für den Sport“ ausgezeichnet. Damit wird unser Engagement für einen verbindlichen und gelebten Kinder- und Jugendschutz sichtbar gewürdigt. Die Auszeichnung markiert einen wichtigen Meilenstein – zugleich ist sie für uns kein Endpunkt, sondern der Übergang in die nächste Phase.

Der Fokus liegt nun auf der schrittweisen Umsetzung im Alltag: Bekanntmachung, Verbindlichkeit, Onboarding neuer Mitwirkender, Personalmanagement im Kinder- und Jugendschutz, regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung unseres Konzepts.


Dokumente und Downloads

Kinder- und Jugendschutzkonzept (Version 1.0)

Hier findest du die aktuelle Fassung unseres Schutzkonzepts. Es beschreibt, wie wir Kinder und Jugendliche im Verein schützen, welche Standards für Mitwirkende gelten und wie wir bei Unsicherheiten oder Verdachtsfällen vorgehen.

Schutzkonzept_DAV_Ueberlingen_oeffentlich_10.03.2026

Verhaltensregeln (allgemein)

Die Verhaltensregeln sind das Kernstück der Prävention. Sie machen deutlich, welches Verhalten wir im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erwarten, und geben Orientierung bei typischen Graubereichen (Nähe/Distanz, Kommunikation, Aufsicht, Fairness).

Verhaltensregeln_1.0_10.03.26

Ergänzende Verhaltensregeln (Ausfahrten & Übernachtungen)

Für Ausfahrten und Maßnahmen mit Übernachtung gelten zusätzlich ergänzende Regeln. Sie konkretisieren die allgemeinen Verhaltensregeln für Settings mit besonderer Verantwortung (z. B. Übernachtung, Abend-/Nachtzeiten, externe Personen, Transport).

erg._Verhaltensregeln_1.0_10.03.26

Interventionsleitfaden (Flowcharts / Vorgehen im Verdachtsfall)

Hier findet ihr unseren Interventionsleitfaden mit klaren Schritten für Unsicherheiten, Grenzverletzungen und Verdachtsfälle. Der Leitfaden dient der schnellen Orientierung im Alltag.

➡️ Download: Interventionsleitfaden (Flowcharts)

Aushang „Kinderschutz im DAV Überlingen“

Der Aushang ist als niedrigschwellige Orientierung gedacht: Er macht das Thema vor Ort sichtbar, ermutigt Kinder und Jugendliche, sich Hilfe zu holen, und bündelt die wichtigsten Kontaktwege.

➡️ Download: Aushang „Kinderschutz im DAV Überlingen“

Weitere Dokumente werden intern für Mitarbeitende und Betreuer:innen bereitgestellt.

Wenn du als Übungsleiter:in, Trainer:in oder Funktionsträger:in Unterstützung brauchst (z. B. bei Unsicherheiten im Umgang mit Situationen, Fragen zur Dokumentation oder Kommunikation), melde dich bitte direkt bei den Schutzbeauftragten.


Was bedeutet das konkret für Mitglieder, Eltern und Mitwirkende?

  • Für Kinder & Jugendliche: Du darfst dich jederzeit melden, wenn dir etwas unangenehm ist oder du unsicher bist – auch bei „kleinen“ Situationen.
  • Für Eltern: Wir setzen auf klare Standards und transparente Kommunikation. Bei Fragen oder Unsicherheiten sind wir ansprechbar.
  • Für Mitwirkende (Trainer:innen/Betreuer:innen etc.): Die Verhaltensregeln sind verbindlich. Bei Unsicherheit gilt: frühzeitig Rücksprache halten, keine Alleingänge.

FAQ – kurz erklärt

1) Wann sollte ich mich melden?
Immer dann, wenn sich etwas komisch, unangenehm oder grenzüberschreitend anfühlt – auch wenn du dir nicht sicher bist oder es „nur“ eine Kleinigkeit ist.

2) Muss ich Beweise haben, damit ich etwas sagen darf?
Nein. Es reicht, wenn du eine Unsicherheit, Beobachtung oder Sorge hast. Wir helfen beim Einordnen.

3) Was passiert, wenn ich etwas melde?
Wir hören zu, klären Fragen und prüfen gemeinsam die nächsten Schritte. Das Vorgehen richtet sich nach unserem Interventionsleitfaden – ruhig, strukturiert und ohne Schnellschüsse.

4) Bleibt das vertraulich?
Wir behandeln Hinweise vertraulich und datensparsam. Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn es für Schutz und Klärung erforderlich ist.

5) Kann ich auch extern Hilfe bekommen?
Ja. Auf diese Seite weiter oben, im Schutzkonzept und im Aushang findest du externe Anlaufstellen (Beratungsstellen/Jugendamt/IseF), wenn du lieber außerhalb des Vereins sprechen möchtest.

6) Was bedeutet das für Trainer:innen/Betreuer:innen?
Die Verhaltensregeln sind verbindlich. Gleichzeitig sollen sie entlasten: klare Orientierung, weniger Graubereiche, sichereres Handeln.


Kontakt

Wenn du unsicher bist, an wen du dich wenden sollst, nutze bitte einen der Kontakte oben oder schreibe an: kinderschutz@dav-ueberlingen.de


Aktuelles / Berichte

Frühere Beiträge zum Prozess

Weitere Informationen zum Thema finden sich auch bei der Jugend des Deutschen Alpenvereins:
Prävention sexualisierter Gewalt