Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten
- Unfallbedingte Heilungskosten
- 24h-Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
- Unfallversicherungsschutz
- Sporthaftpflicht
Hier die Leistungen im Überblick….
DAV ASS Schadensanzeige
DAV ASS Unfallversicherungsanzeige
DAV ASS Schadenanzeige Sporthaftpflicht
Geltungsbereich der ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas.
Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, findest Du unter „Expeditionsversicherung„.
Versicherung für Veranstaltungen unserer Sektion
Durch unsere Vereinsmitgliedschaft beim Badischen Sportbund Freiburg e.V. sind wir über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:
- Versicherungsschutz u. a. für Mitglieder, TrainerInnen/ÜbungsleiterInnen, Mitarbeiter
- Mitversichert ist auch der Weg zu oder von Veranstaltungen
- Umfasst die Veranstaltungen des Vereins, einschließlich Training
Hier findest Du Detailinformationen
Unfall-oder Haftpflichtschadensmeldung hier
Versicherung bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen
Für Fahrten im Auftrag oder im Interesse des DAV bzw. der Sektion (z. B. offizielle Touren, Ausfahrten, Sitzungen, Ausbildungen) besteht über den Bundesverband eine obligatorische Dienstreise-Kaskoversicherung für alle Sektionen.
- Versichert sind private Pkw, private Lkw und private Wohnmobile bis 3,5 t zulässigem Ge
samtgewicht, sofern das Fahrzeug auf das Mitglied selbst zugelassen ist. Nicht versichert
sind u. a. Mietfahrzeuge, Firmenfahrzeuge, Anhänger sowie Zweiräder. - Die Versicherung deckt Voll- und Teilkaskoschäden ab; es gilt eine Selbstbeteiligung von
150 € je Schadensfall. Bei Haftpflichtschäden wird ein möglicher Schadenfreiheitsrabatt
Verlust bis max. 1.000 € einmalig ausgeglichen. - Privat organisierte Fahrten ohne offiziellen Charakter sind nicht versichert.
- Weitere Details und aktuelle Bedingungen zur DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung sind auf
Seiten des DAV INTERN abrufbar.
