Versicherung unserer Mitglieder

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten
  • Unfallbedingte Heilungskosten
  • 24h-Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
  • Unfallversicherungsschutz
  • Sporthaftpflicht

Hier die Leistungen im Überblick….

DAV ASS Schadensanzeige

DAV ASS Unfallversicherungsanzeige

DAV ASS Schadenanzeige Sporthaftpflicht

Geltungsbereich der ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas.

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, findest Du unter „Expeditionsversicherung„.


Versicherung für Veranstaltungen unserer Sektion

Durch unsere Vereinsmitgliedschaft beim Badischen Sportbund Freiburg e.V. sind wir über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

  • Versicherungsschutz u. a. für Mitglieder, TrainerInnen/ÜbungsleiterInnen, Mitarbeiter
  • Mitversichert ist auch der Weg zu oder von Veranstaltungen
  • Umfasst die Veranstaltungen des Vereins, einschließlich Training

Hier findest Du Detailinformationen

Unfall-oder Haftpflichtschadensmeldung hier


Versicherung bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen

Für Fahrten im Auftrag oder im Interesse des DAV bzw. der Sektion (z. B. offizielle Touren, Ausfahrten, Sitzungen, Ausbildungen) besteht über den Bundesverband eine obligatorische Dienstreise-Kaskoversicherung für alle Sektionen.

  • Versichert sind private Pkw, private Lkw und private Wohnmobile bis 3,5 t zulässigem Ge
    samtgewicht, sofern das Fahrzeug auf das Mitglied selbst zugelassen ist. Nicht versichert
    sind u. a. Mietfahrzeuge, Firmenfahrzeuge, Anhänger sowie Zweiräder.
  • Die Versicherung deckt Voll- und Teilkaskoschäden ab; es gilt eine Selbstbeteiligung von
    150 € je Schadensfall. Bei Haftpflichtschäden wird ein möglicher Schadenfreiheitsrabatt
    Verlust bis max. 1.000 € einmalig ausgeglichen.
  • Privat organisierte Fahrten ohne offiziellen Charakter sind nicht versichert.
  • Weitere Details und aktuelle Bedingungen zur DAV-Dienstreise-Kaskoversicherung sind auf
    Seiten des DAV INTERN abrufbar.