
AGB und Hüttenordnung des Bergheim Au der DAV Sektion Überlingen e.V. in
Argenzipfel 36 A-6883 Au
- Reservierungen
Die Reservierung erfolgt ausschließlich über das Hüttenreservierungssystem HRS. Die Reservierung wird erst nach der Bestätigung durch die Hüttenverwaltung gültig, die wiederum der Gast innerhalb von 4 Tagen bestätigen muss. Zur Sicherheit der Buchung wird die Hinterlegung der Kreditkartendaten verlangt.
1.1. Stornoregelung:
a) Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
b) Bei Rücktritt <14 Tage vor Anreise und Nichtantritt: Zahlung des vollen Übernachtungspreises
c) Gruppen (Schulklassen und Exclusivbuchungen) bis 21 Tage vor Anreise: kostenfrei; bei Rücktritt <21 Tage vor Anreise und Nichtantritt: Zahlung des vollen Übernachtungspreises
- 2. Meldepflicht
Jeder Nächtigungsgast muss sich nach Erhalt der Reservierungsbestätigung in die Meldeliste (wird mit der Reservierungsbestätigung zugeschickt) der Gemeinde Au eintragen und diese fristgerecht an die Hüttenverwaltung zurücksenden. Dadurch ist die Meldepflicht laut Taxordnung der Gemeinde Au erledigt.
- 3. Zustimmung Gastdaten-Weitergabe an Feratel-CardSystem
Ab drei Übernachtungen zwischen 1. Mai und 31. Oktober bekommst Du die Gäste-Card Bregenzerwald & Großes Walsertal. Mit ihr fährst Du kostenfrei mit Bergbahnen, Bussen und besuchst Freibäder. Du bekommst die Gäste-Card vorab per Email. Wenn Du nicht wünschst, dass wir Deine/Eure Daten (Name, Geburtsdatum, Emailadresse) an das CardSystem weitergeben und Du auf die Gäste-Card verzichtest, bitten wir um Deine Nachricht.
2. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung von selbst mitgebrachtem Laken, Kopfkissen, -bezug und Schlafsack verpflichtend vorgeschrieben.
3. Nächtigungstarife entsprechend der HÜOTO für Hütten der Kategorie II gültig an 1.11.2022


Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises bzw. Trainer-/Jugendleiterausweis. Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
4. Verpflegung
Das Bergheim Au ist eine Selbstversorgerhaus. Es stehen Kühlmöglichkeiten, Herd, Kochgeschirr und Geschirr zur Verfügung. Alle mitgebrachten Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden.
4.1. Korkgeld
Das konsumieren von selbst mitgebrachten Kaltgetränken (mit/ohne Alkohol) ist nicht gestattet. Bei Selbstversorgung mit eigenen Kaltgetränken trotz Angebot des Bergheimes wird ein Korkgeld von 5€ pro Person und Übernachtung erhoben. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
4.2. Getränkeverkauf
Getränkeentnahmen sind in die ausliegende Liste ein zu tragen. Die Bezahlung erfolgt bar beim Hüttenwart am Tag der Abreise.
5. Erste-Hilfe-Material
Im Bergheim Au steht Erste-Hilfe-Material im notwendigen Maß zur Verfügung. Siehe Raum- und Evakuierungsplan.
6. Verhalten im Bergheim und seinem Umfeld
6.1. Parken
Bitte bildet Fahrgemeinschaften oder reist öffentlich an. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen vor und neben dem Bergheim Au gestattet, siehe Schild. Die öffentliche Straße und die Feuerwehrzufahrt müssen frei bleiben. Reisebussen ist die Zufahrt nicht möglich. Schneeketten müssen im Winter mitgeführt werden.
6.2. Rücksichtnahme
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich im Bergheim und seinem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen, Gäste und Nachbarn nicht stört.
6.3. Reinigung und Abfallentsorgung
Das Bergheim und sein Umfeld sind sauber zu halten.
Bei Abreise muss das Bergheim Au besenrein hinterlassen werden, Abfälle sind in den dazu vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es gilt die Pflicht zur Mülltrennung.
6.4. Hüttenruhe
Generell soll von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hüttenverwaltung kann aber im Einvernehmen mit allen anwesenden Gästen den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24:00Uhr festsetzen.
FrühaufsteherInnen müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
6.5. Musizieren und Konzerte
Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den anwesenden Gästen und der Hüttenverwaltung erlaubt. Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.
6.6. Audiogeräte
Audio-, Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Außenbereich benutzt werden. Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Kopfhörern außerhalb der Hüttenruhe. Die Hüttenverwaltung kann für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.
6.7. Rauchen und offenes Feuer
Rauchen, offenes Feuer und Kerzen sind in den Innenräumen verboten. Offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle ist auch im Außenbereich verboten. Nach Absprache mit der Hüttenverwaltung kann ein (mitgebrachter) Gasgrill genutzt werden.
6.8. Verhalten in den Schlafräumen
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden.
6.9. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist im Bergheim Au untersagt. Für Blinden- und Bergrettungshunde gilt das nicht, die Unterbringung erfolgt in Absprache mit der Hüttenverwaltung.
7. Aufsicht und Beschwerden
7.1. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung/der beauftragte Hüttenwart übt das Hausrecht in Vertretung des Vorstands der DAV Sektion Überlingen e.V. aus.
7.2. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
7.3. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung des Bergheimes oder seiner Einrichtung hat die/der VerursacherIn aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
7.4. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle erhoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die Hüttenverwaltung zu richten. Gegen deren Entscheidung kann der/die BeschwerdeführerIn das Präsidium des Bundesverbandes (DAV) anrufen, wenn er bzw. sie geltend macht, die Sektion habe gegen Vorschriften des Alpenvereins verstoßen.
In Anlehnung an die Hüttenordnung: HÜOTO des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins gültig ab 1.Januar 2022
Gültig ab 15.8.2022
Daniel Sinner
Hüttenreferent der DAV-Sektion Überlingen e.V.