Ehrenrat

Der Ehrenrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, von denen eines dem Vorstand der Sektion angehört. Die übrigen dürfen kein Amt in der Sektion annehmen.

Die Mitglieder des Ehrenrates werden von der Mitgliederversammlung gewählt, das dem Vorstand angehörende Mitglied von diesem. Der Ehrenrat wählt sich einen Vorsitzenden.

Der Ehrenrat ist berufen, um

  • Vereinsstreitigkeiten aller Art zu schlichten
  • Ehrenverfahren und Ausschlussverfahren durchzuführen.

Die Beschlüsse ergehen nach Anhörung der Betroffenen mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse sind abgesehen von Ausschlussverfahren endgültig. ( Satzung §23 )

Der Ehrenrat setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

  • Erich Geiger (Vorsitzender)
  • Ulli Weist
  • Hans Haussmann
  • Tido Keller
  • Dr. Bruno Kolb
  • Werner Rummel