Mitgliederversammlung

Der Vorstand beruft 1x im Jahr eine Mitgliederversammlung ein. 

Es können zusätzlich außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 10% der Mitglieder diese unter Angabe eines Grundes beantragen. Das gleiche steht dem Ehrenrat zu.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Geschäftsberichts des Vorstandes und der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Genehmigung des Haushaltsvorschlages
  • Festsetzen von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren
  • Wählen von Vorstand, Beirat, Ehrenrat und Kassenprüfer
  • Satzungsänderungen
  • Vereinsauflösung