Der Vorstand beruft 1x im Jahr eine Mitgliederversammlung ein.
Es können zusätzlich außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 10% der Mitglieder diese unter Angabe eines Grundes beantragen. Das gleiche steht dem Ehrenrat zu.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Geschäftsberichts des Vorstandes und der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Genehmigung des Haushaltsvorschlages
- Festsetzen von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren
- Wählen von Vorstand, Beirat, Ehrenrat und Kassenprüfer
- Satzungsänderungen
- Vereinsauflösung