Vollmachten und Zuständigkeiten

Alle rechtsverbindlichen Schreiben an Externe müssen generell zwei Unterschriften, gemäß unten aufgeführten Zuständigkeiten tragen.

Alle rechtsverbindlichen Schreiben und interne oder externe Genehmigungen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs müssen – je nach Größenordnung der finanziellen Verpflichtung und je nach Geschäftsvorfall – entweder von zwei Vereinsmitgliedern von denen

a) mindestens einem die erforderliche Handlungsvollmacht für den Bereich des jeweiligen Geschäftsvorfalls erteilt wurde (1 HV) oder

b)   beiden Mitarbeitern Handlungsvollmacht erteilt wurde, hiervon mindestens einem für den jeweiligen Bereich des Geschäftsvorfalls (2 HV)

oder von dem geschäftsführenden Vorstand (gV) unterzeichnet werden.

Sämtliche Rechtsgeschäfte/Geschäftsvorfälle außerhalb des normalen, üblichen Geschäftsbetriebs und nicht aufgeführte Rechtsgeschäfte und Geschäftsvorfälle können ausschließlich durch den geschäftsführenden Vorstand vorgenommen werden.

Ist der Handlungsbevollmächtigte für den jeweiligen Bereich verhindert, fällt die Zuständigkeit in den Bereich des geschäftsführenden Vorstandes.Die Vollmachten für die Rechtsgeschäfte der jeweiligen Bereiche ergeben sich aus der unten aufgeführten Tabelle: